FAQ
Sie haben Fragen zu Ermittlungsverfahren, Festnahme oder Strafbefehl? Hier geben wir Ihnen kompakte Hinweise, die Ihnen Orientierung verschaffen.
Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Sollten Sie eine polizeiliche Ladung erhalten haben, nehmen Sie diesen Termin nicht wahr. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und äußern Sie sich nicht zu den Vorwürfen.
Eine Mögliche Äußerung kann im weiteren Verfahren gegen Sie verwendet werden. Wichtig ist, dass eine frühzeitige Akteneinsicht erfolgt, um in Erfahrung zu bringen, was Ihnen tatsächlich vorgeworfen wird und um eine passende Verteidigungsstrategie zu wählen.
Festnahme/Verhaftung - was tun?
Bewahren Sie Ruhe.
Die Polizei kann Sie vorläufig oder aufgrund eines Haftbefehls festnehmen. Sofern gegen Sie ein Haftbefehl erwirkt wurde, müssen Sie unverzüglich nach Ergreifung, spätestens am nächsten Tag, einem Haftrichter vorgeführt werden, der Ihnen den Haftbefehl zu eröffnen hat. Hier wird vom Haftrichter geprüft, ob der Haftbefehl aufrechterhalten wird oder aufgehoben wird. Ggf. ist eine Außervollzugsetzung unter bestimmten Voraussetzung (z.B. gegen Auflagen) möglich.
Sollte der Haftrichter die Untersuchungshaft anordnen, so kann im Nachgang jederzeit eine Haftbeschwerde eingereicht oder eine Haftprüfung beantragt werden.
Sie haben einen Strafbefehl erhalten?
Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, ist Eile geboten. Sofern kein Einspruch eingelegt wird, wird der Strafbefehl zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig. Damit erlangt er die Wirkung eines normalen Strafurteils.
Zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie mich.
Nach erfolgter Akteneinsicht kann eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie erarbeitet werden.